Was ist das neue Heizungsgesetz
Das kürzlich eingeführte Heizungsgesetz oder Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt das langfristige Ziel, die Wärmewende voranzutreiben und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die Regelungen zielen darauf ab, den Austausch fossiler Heizungen durch erneuerbare Energien zu beschleunigen. Angesichts dessen, dass Heizanlagen in Gebäuden derzeit für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen verantwortlich sind, sollen künftig Heizungen verwendet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt ab Januar 2024.
Sollten Sie Ihre Heizung umtauschen?
Ab dem 1. Januar 2024 gelten spezielle Vorschriften für Heizungen in Neubauten, die darauf abzielen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Künftig müssen diese Anlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Eine Herausforderung für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, die eine neue Heizung installieren wollen, da die Entscheidung von den abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanungen abhängt. Städte mit über 100.000 Einwohner:innen sollen dies bis Mitte 2026 tun, während Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen bis Mitte 2028 Zeit haben. Weitere Details zur Verbindung von Heizungsgesetz und kommunaler Wärmeplanung folgen unten.
Selbst nach Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung besteht keine zwingende Austauschpflicht für Gasheizungen, vorausgesetzt, sie sind H2-ready. Diese Geräte können nachweislich mit „grünem Gas“ wie Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Ab 2029 müssen H2-ready Gasheizungen jedoch mit einem Gasgemisch arbeiten, das zu mindestens 15 Prozent aus grünem Gas besteht. Bis 2035 erhöht sich dieser Anteil auf 30 Prozent, und bis 2040 ist ein Anteil von 60 Prozent vorgesehen.
Wir sind für Sie da, als Heizungswartung in München
Die Frage, ob bestehende Heizungsanlagen noch repariert werden dürfen, ist ein zentrales Anliegen für Hauseigentümer:innen angesichts neuer Gesetzesvorgaben. Bei Reparaturen besteht jedoch keine unmittelbare Verpflichtung, eine Heizung zu erwerben, die bereits die 65-Prozent-Regel erfüllt. Die aktuelle Gesetzeslage sieht dabei differenzierte Übergangsfristen vor:
Havarie und Reparaturunmöglichkeit:
Im Falle einer nicht mehr reparierbaren Heizung, also einer Havarie, gewährt der Gesetzesentwurf eine Übergangsfrist von drei Jahren. Dies gilt auch für Niedertemperaturkessel, insbesondere Gasetagenheizungen, deren Reparatur unmöglich ist.
Aussicht auf dezentrales Wärmenetz:
Wenn laut der kommunalen Wärmeplanung eine Anbindung an ein dezentrales Wärmenetz absehbar ist, besteht eine großzügige Übergangsfrist von zehn Jahren. Diese Regelung ermöglicht eine strategische Planung im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen.
Als Heizungswartung in München stehen Ihnen zur Seite, um die individuellen Gegebenheiten zu evaluieren und Ihnen fundierte Ratschläge für die Reparatur bestehender Heizungsanlagen im Einklang mit den gesetzlichen Übergangsfristen zu geben.